Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbe-dingungen gelten für jeden Auftrag. Vereinbarungen, Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen sind nur bindend, wenn diese schriftlich festgelegt wurden.

II. Preise

Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Telefonische Bestellungen sind rechtsverbindlich, schriftliche Auftragsbestätigungen müssen innerhalb 7 Kalendertagen geprüft sein.

III. Zahlung

Zahlungen bei Aufträgen über € 5.000,00 sind ohne jeden Abzug wie folgt zu leisten: 1/3 des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung, 2/3 des Rechnungsbetrages 14 Tage nach Lieferung. Bei Aufträgen unter € 5.000,00 sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen schriftlicher Vereinbarungen. Anstelle von Bargeld übergebene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einlösungskosten und Aufwendungen entgegengenommen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der jeweilig geltenden Bankkreditkosten. Einer besonderen Mahnung zur Verzugsetzung bedarf es dabei nicht. Von uns nicht schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Käufer weder zur Aufrechnung noch zur Zahlungsrückhaltung. Sie begründen auch kein Zurückhaltungsrecht an überlassenen Gegenständen. Fehlt an der Lieferung noch ein Teil, welches nicht funktionswichtig ist, so ist der Rechnungsbetrag für die tatsächlich gelieferten Gegenstände trotzdem sofort zahlbar. Zahlungen können nur direkt an uns erfolgen und nicht an Vertreter, oder dritte Personen, oder Firmen.

IV. Angebot und Auftragserteilung

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Es gelten die Preise der aktuellsten Preis-/ Katalogunterlagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Telefonische Bestellungen sind rechtsverbindlich. Bei Annahmeverzug haftet der Auftraggeber für die entstehenden Kosten.

V. Lieferbedingungen / Versand

Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung und Transport Bei Speditionsanlieferung gilt die Lieferung hinter die erste Haustür. Sie sind verpflichtet die angelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und möglicher- weise aufgetretene Mängel innerhalb 48 Stunden zu melden. Wird dies unterlassen gilt die Ware als abgenommen. Wir sind bemüht die Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Lieferzeiten unverbindlich. Höhere Gewalt, sowie durch verursachte Verzögerung Dritter bei unseren Lieferanten, oder Transportunternehmen, sind angemessene Verlängerungen von Lieferzeiten- und terminen vorbehalten. Sofern uns der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, nehmen wir den Versand ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung vor.

VI. Montage

Montagearbeiten werden nach Vereinbarung durch uns oder von uns beauftragten Subunternehmen  durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt Angebotsbezogen. Bei Wand- bzw. Deckenmontagen muss vom Auftraggeber gewährleistet werden, dass bei Bohrungen keine Elektro- bzw. Wasserleitungen beschädigt werden. Für diese Schäden dieser Art besteht seitens der Firma Secona Conrad GmbH keine Haftung.

VII. Gewährleistung

Für Haftung, Mängelrügen und Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Gewährleistungspflichten entfallen , wenn ein Fehler nicht fristgerecht angezeigt wurde, sowie bei unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, sowie Artikel, die durch den Gebrauch einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
Für alle Erzeugnisse leisten wir die Gewähr, die uns laut Lieferbedingungen der Hersteller oder Lieferanten gegeben wird. Die Gewährfrist beginnt mit dem Tag des Versandes. Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich erhoben werden. Spätestens nach 21 Tagen.

VIII. Retouren

Für unverlangte oder ohne Absprache zurückgesandte Waren behalten wir uns das Recht vor, die Annahme zu verweigern. Eine abgesprochene Rücksendung hat frei zu erfolgen. Sonderanfertigung sind vom Umtausch ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalte

Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers, bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veränderung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtung oder seiner Verpflichtung aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Gegenstand vom Käufer heraus verlangen. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers in diesem Fall den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben unter  Ausschluß etwaiger Zurückbehaltungsrechte, die sich nicht aus dem Kaufvertrag ergeben.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Dresden. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Dresden. Für das Lieferverhältnis ist deutsches Recht maßgebend.

XI Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere vorstehende Bedingungen unwirksam oder ungültig sein, ist die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.